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Allgemeine Geschäftsbedingung

Allgemeine Geschäftsbedingungen der TZ Bruckner GmbH

I. Informationen zum Vertragsschluss im elektronischen Geschäftsverkehr / Online-Shop

1. Vertragspartner

Ihr Vertragspartner ist die:

TZ Bruckner GmbH 

Romederstraße 3

3931 Schweiggers

Österreich

E-Mail: office@staplerteiledirekt.de

2. Zustandekommen des Vertrages im Online-Shop

Bei einer Bestellung über das Online-Bestellformular gibt der Besteller nach Eingabe seiner persönlichen Daten und durch Klicken des Buttons „Jetzt kaufen“ im abschließenden Schritt des Bestellprozesses ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung können alle Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden. Darüber hinaus werden alle Eingaben vor verbindlicher Abgabe der Bestellung noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der üblichen Tatstatur- und Mausfunktionen korrigiert werden. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Angebot innerhalb von 2 Wochen unter Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Der Eingang und die Annahme der Bestellung werden dem Besteller per E-Mail bestätigt. Mit der Mitteilung über den Vertragsschluss erhält der Besteller den Vertragstext und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3. Speicherung des Vertragstextes 

Der Vertragstext wird bei uns abgespeichert.

4. Sonstiges 

Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

II. Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines, Geltungsbereich 

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen der TZ Bruckner GmbH, Romederstraße 3, 3931 Schweiggers mit unseren Geschäftspartnern und Bestellern (nachfolgend: „Besteller“). 
(2) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen (im Folgenden auch: Ware). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen mit demselben Besteller, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten; über Änderungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden wir den Besteller in diesem Fall unverzüglich informieren. 
(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Bestellers die Leistung vorbehaltlos ausführen. 
(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Besteller (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss von uns gegenüber dem Besteller abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mahnungen, Erklärung von Rücktritt), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. 
(5) Erfüllungsgehilfen und Vertreter von uns sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen. Soweit sie dennoch mündliche Zusatzvereinbarungen treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den schriftlichen Dienstleistungsvertrag hinausgehen, bedürfen diese zu ihrer Wirksamkeit stets unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Vertragsschluss außerhalb des Online-Shops 

(1) Mit Absendung des Angebots außerhalb des Online-Shops gibt der Besteller ein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Sobald Ihr Angebot bei uns eingegangen ist, senden wir Ihnen eine E-Mail, die den Eingang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt („Übersicht“). Wir überprüfen anschließend das Vertragsangebot des Bestellers. Nehmen wir insoweit dieses Angebot nicht an, erhält der Besteller eine entsprechende Mitteilung per E-Mail. Die verbindliche Annahme des Angebots des Bestellers erfolgt erst durch eine von uns per Mail versandte Annahme des Angebots. 
(2) Unsere Angebote sind freibleibend. Soweit wir dem Besteller ein Angebot unterbreiten und soweit nichts anderes vereinbart ist, halten wir uns an das Angebot für die Zeit von 2 Wochen nach Abgabe gebunden. Im Einzelfall kann auch eine längere Bindungszeit vereinbart werden. Jede Bestellung gilt frühestens mit schriftlicher oder fernschriftlicher Abgabe oder Bestätigung als verbindlich. Auf offensichtliche Irrtümer (z.B. Schreib- und Rechenfehler) und Unvollständigkeiten der Bestellung einschließlich der Bestellunterlagen hat uns der Besteller zum Zwecke der Korrektur bzw. Vervollständigung vor Annahme hinzuweisen. 
(3) Wir sind berechtigt, Lieferungen in Abweichung von dem vereinbarten Inhalt vorzunehmen, soweit es sich bei den Änderungen um Maßnahmen der Lieferfirmen im Rahmen ihrer Produktpflege handelt und die Abweichung für den Besteller zumutbar ist.

3. Unterlagen und Muster 

(1) Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen wie Beschreibungen, Prospekte, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet sind. Muster und Proben gelten nur als unverbindliche Anschauungsstücke. 
(2) OEM-Referenzen gelten nur als Indiz und implizieren nicht, dass ein Ersatzteil vom Gerätehersteller des Geräts stammt.
(3) An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Plänen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor; solche Unterlagen sind nur für die Zwecke des jeweiligen Angebots anvertraut und dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung auch nicht auszugsweise vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. In gleicher Weise sind wir verpflichtet, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.

4. Preise

(1) Die Preise verstehen sich netto – d.h. ausschließlich Mehrwertsteuer, Steuern, Abgaben, Zölle, öffentlichen Abgaben und Versandkosten – ab Lager. 
(2) Für Montagen, Reparaturen und Vermietungen gelten zusätzlich unsere besonderen Bedingungen und festen Kostensätze, die auf Wunsch jederzeit zur Verfügung gestellt werden. 
(3) Skonti, Rabatte, sonstige Nachlässe oder Steuervorteile werden nicht gewährt. 
(4) Fracht- und etwaige Verpackungskosten gehen zu Lasten des Bestellers. Etwaige Verpackungs- und Lademittel werden von uns ausgewählt und dem Besteller zu Selbstkosten berechnet.

5. Zahlung 

(1) Die Zahlung muss spesenfrei erfolgen. Rechnungen können per E-Mail übersandt werden und sind sofort nach Erhalt der Rechnungen ohne Abzug zu zahlen. 
(2) Erstattungsforderungen für vorgelegte Auslagen (z.B. Frachten, öffentliche Abgaben) sind sofort in bar ohne Abzug fällig. 
(3) Wir sind befugt, nach unserer Auswahl, Waren, insbesondere bei Neukunden, gegen Vorkasse oder Nachnahme zu versenden. 
(4) Die Zurückhaltung von Zahlungen ist ausgeschlossen, soweit der Besteller nicht Rechte aus demselben Vertragsverhältnis geltend macht. Das gleiche gilt für andere Leistungen des Bestellers gleich welcher Art. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen, soweit der Besteller nicht Rechte aus demselben Vertragsverhältnis geltend macht, ist nur zulässig, wenn diese von uns nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln in demselben Vertragsverhältnis steht dem Besteller ein Zurückbehaltungsrecht dann nicht zu, soweit dies nicht im angemessenen Verhältnis den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht. 
(5) Gerät der Besteller mit einer Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen, alle Stundungs-, Prolongations-, Ratenzahlung- oder sonstigen Finanzierungsabreden sowie alle Nachlässe und Sondervorteile entfallen; Sämtliche uns gegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtungen des Bestellers werden sofort fällig, auch wenn dafür Wechsel entgegengenommen worden sind. Die Bestimmungen dieses Absatzes gelten auch, wenn uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern geeignet sind. Der Nachweis solcher Ereignisse gilt vor allem durch die Auskunft einer angesehenen Auskunftei oder Bank als erbracht. Die Vorlage der Auskunft kann vom Besteller nicht verlangt werden. 
(6) Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, so stehen uns Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu. Der Besteller ist verpflichtet, uns Mahnspesen in Höhe zu erstatten; diese werden auf etwaige Kosten der Rechtsverfolgung angerechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

6. Lieferung 

(1) Sämtliche von uns angegebenen Liefertermine oder –fristen sind unverbindlich. Sie werden nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als „Fixgeschäft“ oder „verbindlicher Liefertermin“ und zudem in Textform vereinbart worden sind. Wird eine verbindliche Lieferzeit/Leistungszeit ausdrücklich zugesagt, so beginnt sie erst mit der Absendung der entsprechenden Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. 
(2) Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. 
(3) Die Lieferung durch uns steht unter dem Vorbehalt der Selbstlieferung. Wir übernehmen ausdrücklich kein Beschaffungsrisiko. In diesem Fall wird der Besteller unverzüglich unterrichtet, sofern wir selbst nicht oder nicht rechtzeitig beliefert werden. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit wir den Liefergegenstand trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages unsererseits den Liefergegenstand nicht erhalten; die Verantwortlichkeit für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Wir werden den Besteller unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn er zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben; wir werden dem Besteller im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten. 
(4) Die Lieferfrist/Leistungsfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes bzw. auf die Erbringung der Leistung von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei unter Lieferern oder unseren Erfüllungsgehilfen eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir dem Besteller in wichtigen Fällen baldmöglichst mitteilen. 
(5) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind. 
(6) Der Eintritt des Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Besteller erforderlich. Geraten wir in Lieferverzug, so kann der Besteller pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5% des Lieferwerts der verspätet gelieferten Ware. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Besteller gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

7. Versand, Gefahrübergang und Entgegennahme 

(1) Ist ein Versand der bestellten Ware erforderlich, erfolgt dieser von unserem Geschäftssitz auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. 
(2) Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe an den Frachtführer auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z.B. die Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen haben. Auf Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten die Sendung durch uns gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert. 
(3) Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über, jedoch sind wir verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt. Die durch eine Verzögerung entstehenden Kosten (insbesondere Lagerspesen) hat der Besteller zu tragen. 
(4) Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Besteller unbeschadet der Rechte aus Ziffer 9 entgegenzunehmen.

8. Eigentumsvorbehalt 

(1) Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur Bezahlung unserer sämtlichen- auch der künftig entstehenden- Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor; dies gilt auch, wenn besonders bezeichnete Forderungen bezahlt werden. Bei laufender Rechnung dienen die Sicherheiten auch zur Sicherung unserer Saldoforderungen. 
(2) Wir sind berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Besteller selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat. 
(3) Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Verpfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat er uns unverzüglich davon zu benachrichtigen. 
(4) Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, oder wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes liegt keine Rücktrittserklärung, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt. Die Rechte, die der Besteller durch jegliche Art der Verwendung unseres Eigentums, z.B. im Zuge einer Weiterveräußerung oder durch Einbau, erwirbt, tritt er bereits im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses mit uns an uns ab. Soweit er solche Rechte – auch global – an Dritte abgetreten hat, ist er zur Verwendung unseres Eigentums erst berechtigt, nachdem der Dritte die Rechte zu unseren Gunsten wirksam freigegeben hat. Erhält der Besteller im Zuge der Weiterveräußerung etc. Sicherheiten, so hat er uns diese mitzuteilen und auf unser Verlangen an uns auszuhändigen. Die uns zustehenden Forderungen darf der Besteller, solange er nicht im Verzug ist oder wir nicht widerrufen, unter der Bedingung einziehen, dass er den eingezogenen Betrag bis zur Höhe unserer noch bestehenden und fälligen Forderungen gegen Ihn an uns abführt. Behält sich der Besteller seinerseits das Eigentum vor, solange dies noch bei uns ist, tritt er schon im Zeitpunkt der Weiterveräußerung alle Rechte an uns ab, die er gegen Zweitkäufer aus dem Eigentumsvorbehalt erlangt. In jedem Fall erlöschen die vorgenannten Sicherungen automatisch, sobald ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.

9. Haftung für Mängel der Lieferung/Leistung 

(1) Der Besteller ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und offensichtliche Sach- und Rechtsmängel uns, der TZ Bruckner GmbH, unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Mängel sind dabei so detailliert wie dem Besteller möglich zu beschreiben. Dabei werden Sie gebeten unser Garantie/Rückgabe Formular auszufüllen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei Wochen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Besteller die ordnungsgemäße Untersuchung und/ oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen. 
(2) Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten die als solche bezeichneten Produktbeschreibungen, die dem Besteller vor Annahme des Angebots überlassen oder in gleicher Weise wie diese Geschäftsbedingungen in den Vertrag 3einbezogen wurden. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher. 
(3) Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind. 
(4) Durch etwa Seitens des Bestellers oder Dritter unsachgemäß und ohne unsere vorherige Genehmigung vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. 
(5) Bei berechtigter und fristgemäßer Mängelrüge werden wir die Mängel im Wege der Nacherfüllung durch Nachlieferung oder Mängelbeseitigung beheben. Wir sind nicht zur Nacherfüllung verpflichtet, wenn ohne unsere Zustimmung Eingriffe in oder Änderungen an der Ware vorgenommen werden, es sei denn, der Besteller weist nach, dass der Mangel nicht durch diese Eingriffe und Änderungen verursacht wurde. Im Falle der Verweigerung der Nacherfüllung, ihres Fehlschlagens oder ihrer Unzumutbarkeit für den Besteller ist dieser zum Rücktritt oder zur Minderung berechtigt. Bei einem unerheblichen Mangel besteht kein Rücktrittsrecht. Ansprüche des Bestellers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Ziff. 10 und sind im Übrigen ausgeschlossen. 
(6) Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder der Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges (Erklärung von uns, dass der Kaufgegenstand bei Gefahrenübergang eine bestimmte Eigenschaft hat und dass der Verkäufer verschuldensunabhängig für alle Folgen des Fehlens eintreten will) richten sich die Rechte des Bestellers ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

10. Verjährung 

(1) Die Gewährleistung für gebrauchte Ware ist ausgeschlossen. 
(2) Soweit ein neue oder neu herzustellende Sache Liefergegenstand ist, beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – ein Jahr. Dagegen bleiben die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch unberührt. 
(3) Der vorstehende Gewährleistungsausschluss für gebrauchte Waren und die verkürzten Verjährungsfristen gelten mit folgender Maßgabe: 
  • Sie gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit wir eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen haben. 
  • Sie gelten zudem nicht, soweit der Liefergegenstand ein Bauwerk ist oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wird und dessen Mangelhaftigkeit verursacht. 
  • Sie gelten für Schadensersatzansprüche des Weiteren nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung eine Vertragspartei regelmäßig vertrauen darf. 
(4) Die Verjährungsfrist beginnt mit der Ablieferung oder der Meldung der Versendungsbereitschaft.
(5) Soweit in dieser Bestimmung von Schadensersatzansprüchen gesprochen wird, werden auch Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen erfasst. 
(6) Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt. 
(7) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

11. Sonstige Haftung 

(1) Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haften wir unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Wir haften auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haften wir nicht. 
(2) Die Haftungsbeschränkungen der vorstehenden Absätze gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Ist unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

12. Rücksendungen 

Die Rücksendung mangelfreier Waren muss vorher vereinbart sein und kann nur unter Verwendung unseres Retouren-Formulars erfolgen. Der Besteller ist in diesem Fall verpflichtet 15% bzw. 12% des Lieferwertes als pauschale Wiedereinlagerungsgebühr an uns zu erstatten. Elektronische Artikel können zwecks gesonderter Prüfung einer höheren Wiedereinlagerungsgebühr unterliegen. Die Kosten der Retourfracht gehen zu Lasten des Bestellers. Eine Rücksendung mangelfreier Waren bei einem Wert bis zu 20€ ist ausgeschlossen. Eine Rücksendung mangelfreier Ware muss innerhalb von 14 Tagen nach Lieferdatum erfolgen.

13. Datenschutz 

Wir werden die Inhalte des Vertrages unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen elektronisch speichern und verarbeiten. Die elektronisch gespeicherten oder sonstige Daten dürfen nicht an Dritte weitergeleitet werden, es sei denn es besteht eine gesetzliche Verpflichtung hierzu. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten durch uns erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Die Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort. Mehr dazu finden bei unseren Datenschutzbestimmungen.

14. Rechtswahl und Gerichtsstand 

(1) Für diese Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Österreich unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts unterliegen dem Recht am jeweiligen Lagerort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist. 
(2) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Schweiggers. Als Gerichtstand gilt das zuständige Landesgericht Krems als vereinbart. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort des Bestellers zu erheben.

16. Salvatorische Klausel

 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen unwirksam werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB unverändert wirksam. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung jenen Inhalts zu ersetzen, die wirtschaftlich der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.