UVV-Prüfung für Gabelstapler in Deutschland (DGUV V68, FEM 4.004)
Was die UVV-Prüfung in Deutschland verlangt: Rechtsgrundlage, Intervall und Prüfumfang nach DGUV Vorschrift 68, BetrSichV und der Richtlinie FEM 4.004.
Rechtsgrundlage in Deutschland
Gabelstapler (Flurförderzeuge) müssen in Deutschland regelmäßig sicherheitstechnisch geprüft werden. Grundlage sind die DGUV Vorschrift 68 („Flurförderzeuge") und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Der konkrete Prüfumfang folgt der Richtlinie FEM 4.004.
Intervall
| Prüfung | Wer | Wann |
|---|---|---|
| Wiederkehrende Prüfung (UVV) | befähigte Person | i. d. R. jährlich |
| Arbeitstägliche Sichtprüfung | Fahrer | vor Schichtbeginn |
Prüfumfang nach FEM 4.004
Geprüft werden unter anderem Brems- und Lenkanlage, Hubeinrichtung, Hydraulik, Gabelzinken und Anbaugeräte, Sicherheitseinrichtungen (Sitzkontakt, Hupe, Beleuchtung) sowie Reifen und Rahmen. Das Ergebnis wird dokumentiert; eine Prüfplakette weist den nächsten Termin aus.
Österreich
In Österreich gilt statt DGUV V68 die ÖNORM M 9801 — den Vor-Ort-Service dazu bieten wir in ganz Österreich an.
Passende Verschleißteile
Vor der Prüfung sinnvoll: Gabelzinken, Bremsbeläge und Reifen prüfen und bei Bedarf tauschen.
Häufige Fragen
Ist die UVV-Prüfung in Deutschland Pflicht?
Ja. Flurförderzeuge sind nach DGUV Vorschrift 68 und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wiederkehrend zu prüfen — in der Regel mindestens einmal jährlich.
Was ist FEM 4.004?
FEM 4.004 ist eine Richtlinie der Fédération Européenne de la Manutention für die wiederkehrende Prüfung von Flurförderzeugen. Sie beschreibt den Prüfumfang, den die befähigte Person abarbeitet.
Wer darf prüfen?
Eine „befähigte Person" im Sinne der BetrSichV mit der nötigen Fachkunde. Der Fahrer selbst braucht eine Ausbildung nach DGUV Grundsatz 308-001.
Wie oft muss geprüft werden?
Mindestens jährlich; bei intensiver Nutzung oder rauer Umgebung kann ein kürzeres Intervall nötig sein. Zusätzlich gibt es die arbeitstägliche Sichtprüfung durch den Fahrer.